Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in Ihrer privaten Unfallversicherung. Sie legt für jeden Körperteil und jeden Sinnesverlust einen festen Prozentsatz fest, mit dem die vereinbarte Grundsumme multipliziert wird. Vereinfacht gesagt: Sie bestimmt, wie viel Geld Sie bekommen, wenn Sie bei einem Unfall einen Arm, ein Bein oder einen Finger verlieren.
Die Bezeichnung „Taxe" kommt aus dem Lateinischen (taxare = schätzen, bewerten). Die Versicherungswirtschaft hat jahrzehntelange Erfahrungswerte, wie sich bestimmte Verletzungen auf das Leben der Betroffenen auswirken – daraus sind die festen Prozentsätze entstanden. Das Gute: Sie müssen nicht nachweisen, wie hoch Ihr tatsächlicher finanzieller Schaden ist. Die Versicherung zahlt nach festen Regeln.
Die wichtigsten Gliedertaxe-Sätze im Überblick
Die genauen Prozentsätze variieren je nach Versicherer und Tarif. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Mindestwerte, die in den meisten Tarifen enthalten sind:
- Arm (bis Schulterhöhe): 70 % der Invaliditätssumme
- Hand (bis Handgelenk): 55 %
- Bein (bis Knie oder Oberschenkel): 60–70 %
- Fuß (bis Knöchel): 40–50 %
- Auge (vollständiger Verlust): 50 %
- Gehör (vollständig auf einem Ohr): 30 %
- Daumen: 20–25 % – mehr als jedes andere einzelne Fingerglied
- Zeigefinger: 10 %
- Großzeh: 5–10 %
Ein Beispiel: Sie haben eine Invaliditätssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen Unfall verlieren Sie Ihren linken Arm (70 %). Die Versicherung zahlt 70.000 Euro.
Der wichtigste Hebel: Die Progression
Die reine Gliedertaxe allein sagt noch nicht alles. Entscheidend ist die Progression – auch „gleitende Staffel" genannt. Sie sorgt dafür, dass die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt.
Typische Progressionsstaffeln sind 225 %, 300 %, 350 % oder sogar 500 %. Das bedeutet: Bei einem Invaliditätsgrad von z. B. 50 % verdoppelt oder verdreifacht sich die Grundinvaliditätssumme. Ein Beispiel mit 300-%-Progression und 100.000 Euro Grundsumme:
- Invalidität 25 % → Auszahlung 25.000 Euro (einfacher Satz)
- Invalidität 50 % → Auszahlung ca. 100.000 Euro (2-facher Satz durch Progression)
- Invalidität 70 % → Auszahlung ca. 210.000 Euro (3-facher Satz)
- Invalidität 100 % → Auszahlung ca. 300.000 Euro (Höchstbetrag)
Die Progression ist der entscheidende Hebel für eine existenzsichernde Absicherung. Ohne sie bekommen Sie bei einer schweren Invalidität nur die Grundsumme – und die reicht selten aus, um die tatsächlichen Lebensumbrüche zu kompensieren. Unser Tipp: Mindestens 300-%-Progression, besser 350 oder 500 Prozent.
Fallstrick 1: Die 50-%-Grenze bei Armen und Beinen
Ein häufiger Fallstrick in älteren oder günstigen Tarifen: Bei Verlust eines Armes oder Beines wird nicht der volle Satz von 70 % gezahlt, sondern nur 50 % – die Begründung: Der Mensch könne sich ja noch mit dem anderen Arm oder Bein helfen. Hochwertige Tarife verzichten auf diese Einschränkung und zahlen den vollen Satz.
Achten Sie beim Vertragsabschluss auf die Formulierung „Verzicht auf die Einschränkung der Gliedertaxe" oder wählen Sie explizit einen Tarif der höchsten Gliedertaxe-Stufe (oft als „Premium" oder „Komfort" bezeichnet).
Fallstrick 2: Mitwirkende Ursachen und Vorerkrankungen
Die Unfallversicherung leistet nur, wenn der Unfall die alleinige oder überwiegende Ursache für die Invalidität ist. Liegt eine Vorerkrankung vor (z. B. Arthrose im Knie), die den Heilungsverlauf beeinträchtigt, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Der Invaliditätsgrad wird dann nur anteilig auf den Unfall zurückgeführt.
Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Tarifen: Manche Versicherer kürzen bereits bei Bagatell-Vorerkrankungen, andere nur bei schwerwiegenden Vorschäden. Prüfen Sie die Klausel zu „Krankheiten und Gebrechen" in Ihren Bedingungen.
Wie viel Invaliditätssumme brauchen Sie wirklich?
Die Höhe der Invaliditätssumme hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Eine Faustregel: Zwei bis drei Jahresbruttogehälter sollten als Grundsumme vereinbart sein. Mit einer guten Progression (300 % oder mehr) ergibt sich daraus ein existenzsichernder Schutz.
Für Kinder und Jugendliche empfehlen wir besonders hohe Summen (100.000 bis 200.000 Euro), da ein Unfall in jungen Jahren lebenslang Auswirkungen hat – und der Beitrag aufgrund des Alters extrem günstig ist. Ein Kinderschutz-Tarif mit 150.000 Euro Grundsumme und 300-%-Progression kostet oft weniger als ein Monatsgehalt pro Jahr.
Klausel im Klartext:
Die Gliedertaxe ist der Herzstück Ihrer Unfallversicherung. Entscheidend sind drei Stellschrauben: (1) Die Höhe der Grundinvaliditätssumme, (2) eine starke Progression (mindestens 300 %) und (3) ein Tarif mit der höchsten Gliedertaxe (ohne Kürzung bei Arm- oder Beinverlust). Nur im Zusammenspiel aller drei erhalten Sie eine existenzsichernde Leistung im Ernstfall.
