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Pflege & Vorsorge 13. Oktober 2025 5 Min. Lesezeit

Riester-Rente: Die Zulagenförderung richtig nutzen – und häufige Fehler vermeiden

Bis zu 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage pro Kind – der Staat fördert die Riester-Rente großzügig. Trotzdem lassen jedes Jahr Millionen Berechtigte ihre Zulagen verfallen. Woran das liegt und wie Sie Ihre volle Förderung sichern.

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Die Riester-Rente ist nicht für jeden gedacht. Förderberechtigt sind:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Auszubildende)
  • Beamte und Richter (mit eigener Besoldung)
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) mit Befreiung von der Rentenversicherung – Achtung: dann kein eigener Anspruch, aber über den Ehepartner möglich
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld (mittelbar förderberechtigt)

Nicht förderberechtigt sind dagegen Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, Hausfrauen/-männer ohne eigenen Rentenanspruch und Rentner, die bereits in Rente sind.

Die Zulagen im Überblick

Die staatliche Förderung besteht aus mehreren Komponenten:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr (seit 2018) – für jeden förderberechtigten Sparer
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr – für Kinder, die vor 2008 geboren wurden: 185 Euro
  • Berufseinsteiger-Bonus: Im Jahr des Vertragsabschlusses erhalten Sie die Zulagen anteilig – auch wenn Sie erst im Dezember beginnen

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihren Eigenbeitragleisten: 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr.

Fehler 1: Den Mindestbeitrag nicht kennen

Der häufigste Fehler: Riester-Sparer zahlen zu wenig ein und verlieren dadurch die Zulagen ganz oder teilweise. Die Faustformel: Sie müssen 4 % Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen – minus die Ihnen zustehenden Zulagen. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig oder gar nicht.

Beispiel: Ein Angestellter mit 40.000 Euro Jahreseinkommen, zwei Kindern, verheiratet. Sein Mindestbeitrag: 4 % von 40.000 Euro = 1.600 Euro. Abzüglich Grundzulage (175 Euro) und zwei Kinderzulagen (2 × 300 Euro) = 825 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Wer weniger einzahlt, verschenkt die Zulagen.

Fehler 2: Die Kinderzulage nicht beantragen

Die Kinderzulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sie beim Anbieter beantragen – und zwar für jedes Kind separat. Dazu benötigen Sie die Steuer-ID des Kindes und den Kindergeldbescheid. Wer das vergisst, verschenkt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.

Besonders tückisch: Die Kinderzulage erhalten Sie nur, wenn Ihnen für das Kind auch Kindergeld zusteht. Studiert das Kind oder befindet sich in der Ausbildung, haben Sie in der Regel bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld – und damit auf die Riester-Kinderzulage. Lassen Sie sich vom Anbieter an die jährliche Aktualisierung erinnern.

Fehler 3: Die Steuererklärung vergessen

Die Riester-Zulagen werden nur ausgezahlt, wenn Sie sie beim Anbieter beantragen. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung, ob die Zulagen oder ein Sonderausgabenabzug günstiger für Sie sind. Der Anbieter meldet Ihre Beiträge und Zulagen an die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA). Ohne jährliche Steuererklärung läuft diese Prüfung nicht – und Sie können Geld verschenken.

Der Sonderausgabenabzug lohnt sich vor allem für Gutverdiener: Statt der Zulagen können Sie Ihre gesamten Beiträge (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie günstiger ist – aber nur, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.

Fehler 4: Den Vertrag ruhen lassen

Viele Riester-Sparer zahlen nach einer Beitragspause nicht weiter – und verlieren dadurch nicht nur die laufende Förderung, sondern müssen unter Umständen bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen. Wichtig: Ein Ruhen des Vertrags sollten Sie immer mit Ihrem Anbieter abstimmen. In bestimmten Lebensphasen (Elternzeit, Arbeitslosigkeit) können Sie die Beitragszahlung aussetzen, ohne die Förderung zu gefährden.

Klausel im Klartext:

Die Riester-Rente ist ein gutes Instrument – aber nur, wenn Sie die Förderung voll ausschöpfen. Die drei wichtigsten Regeln: (1) Den Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens einzahlen, (2) Kinderzulagen aktiv beantragen und (3) jährlich die Steuererklärung abgeben. Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag einmal durchchecken – oft lassen sich durch einen Anbieterwechsel bessere Konditionen bei gleicher Förderung erzielen.

Uwe Koch – Versicherungsmakler avercon
Uwe Koch
Versicherungsmakler (IHK) · Inhaber avercon · Über 20 Jahre Branchenerfahrung im Münsterland

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